Nominallohnpolitik

Nominallohnpolitik
1. Begriff: Die Verteilungspolitik der Gewerkschaften richtet sich zum einen auf die Erhöhung der Lohnquote mithilfe einer expansiven (Nominal-)Lohnpolitik ( expansive Lohnpolitik) und zum anderen auf den Abbau von Lohndifferenzialen durch die Lohnstrukturpolitik (z.B. Sockelbeträge, Streichung von Niedriglohngruppen). Sollen Tarifverhandlungen gegen den Widerstand der Unternehmerverbände auf Dauer eine Verteilungsverbesserung (höhere Lohnquote) bewirken, dürfen die Nominallohnerhöhungen nicht durch entsprechende Preisanhebungen kompensiert werden. Um die Überwälzungsmöglichkeiten der Unternehmen zu beschränken, fordern die Gewerkschaften ordnungspolitische Maßnahmen in Form von Wettbewerbsverschärfungen (vorbeugende Fusionskontrolle, Verbot von Preisabstimmungen), Verbraucherschutz, Preiskontrollen für marktmächtige Unternehmen, Erweiterung der Publizität und Mobilisierung des Wettbewerbs durch gemeinwirtschaftliche Unternehmen. Die so durch Nominallohnerhöhungen, bei gleichzeitiger Verschärfung des Preiswettbewerbs beabsichtigten Reallohnerhöhungen, müssen weiterhin gegen Abwehrmaßnahmen in Form von Produktions-, Beschäftigungs- und Investitionseinschränkungen abgesichert werden. Dazu werden u.a. folgende Forderungen erhoben: Konsequente Vollbeschäftigungspolitik im Rahmen staatlicher Konjunkturpolitik, aktive arbeitsmarktpolitische Maßnahmen, und strukturpolitische Maßnahmen.
- 2. Der Position der verteilungsaktiven Lohnpolitik der Gewerkschaften steht die neoklassische Marktposition entgegen. Nach dieser gibt es eine sich langfristig sowieso einstellende Marktverteilung, die jede autonome Verteilungspolitik sinnlos macht. Der Lohnpolitik kann dann sinnvoller Weise nur die Aufgabe zugewiesen werden, die sich wegen bestimmter Marktunvollkommenheiten verzögert einstellende Marktverteilung zu reproduzieren, um damit die Anpassungsprozesse zu beschleunigen und die wirtschaftliche Entwicklung zu stabilisieren. Hinzu kommt, dass der Verteilungskonflikt, wie er etwa zwischen den Tarifparteien zum Ausdruck kommt, danach im Wesentlichen auf Fehleinschätzungen der Tarifparteien über das Erreichbare (sprich: Marktverteilung) und auf mangelnder Information beruht. Trotz der Existenz heftig rivalisierender Gruppen ist das System nach dieser Position bei entsprechender Aufklärung und Information in der Lage, im Rahmen der ökonomischen Sach- und Wirkungszusammenhänge zum Interessenausgleich zu führen.
- Vgl. auch  Lohnpolitik.

Lexikon der Economics. 2013.

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